Änderungen im Steuerverfahren 2017: Moderner – aber auch besser?

Als Ihre Steuermänner empfehlen wir Ihnen dennoch, uns auch künftig sämtliche Belege zukommen zu lassen, wenn wir Ihre Steuererklärung erstellen.

Mit unserem geschulten Auge suchen wir dann die Dokumente darunter aus, die Rückfragen des Finanzamts überflüssig machen, und schicken sie der Behörde zu. So stellen wir eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Steuererklärung sicher.

Steuererklärungen, die vom Steuerberater erstellt werden, bekommen eine längere Abgabefrist

Sie müssen künftig erst bis zum „letzten Tag des Februars des Zweitfolgejahrs" abgegeben werden.

Der Haken: Der Antrag für eine solche Verlängerung verkompliziert sich. Die Experten von Woern und Hengsteler stehen Ihnen aber auch dabei wie gewohnt kompetent und unkompliziert zur Seite.

Wichtig zu wissen: Eine Steuererklärung fürs Vorjahr kann aufgrund des elektronischen Dateneingangs in der Regel immer erst ab Mitte März begonnen werden. Somit steht theoretisch ein Jahr Bearbeitungszeit zur Verfügung. Sollte die Erklärung allerdings nach dem 1. März des darauffolgenden Jahres eingereicht werden, werden Mindestverspätungszuschläge fällig. Idealerweise wird die Frist somit nicht bis zum Ende ausgereizt.

Vollmachtdatenbank

Wenn Sie uns als Ihren Steuerberatern Vollmachten erteilen, werden diese in eine zentrale Datenbank der Landesfinanzbehörden übermittelt. So können Sie noch sicherer sein, dass Ihre Wünsche respektiert und zu 100 % umgesetzt werden.

Hinzu kommen zahlreiche Detailänderungen – die wir als Ihre Steuermänner selbstverständlich kennen und jederzeit für Sie im Blick behalten.

Diese drei grundsätzlichen Optimierungen hat sich der Gesetzgeber auf die Agenda geschrieben:

1) Prozesse einfacher und nutzerfreundlicher machen
2) Effizienz und Rentabilität in der Finanzverwaltung steigern
3) Rechtliche Grundlagen neu gestalten

Wir sind für Sie da

Woern + Hengsteler
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ferdinand-Braun-Str. 2/1
74074 Heilbronn

Tel.: 07131 12302-50
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