Anhebung des Grundfreibetrags 2017

Anhebung des Grundfreibetrags 2017

Für 2017 und 2018 wird der Grundfreibetrag angehoben. Für Sie heißt das: Sie erhalten eine geringere Besteuerung Ihrer Einnahmen. Ein großzügiges Präsent ist das Ganze dennoch nicht.
Der Grundfreibetrag, und alles, was damit zusammenhängt, betrifft alle Steuerpflichtigen bundesweit: Als Inflationsausgleich gedacht, wird dieser automatisch in Steuertabelle eingearbeitet.

Konkret soll der Grundfreibetrag 2017 um 168 Euro angehoben werden:
Von aktuell 8.652 Euro auf 8.820 Euro.

Klingt gut? Ist es auch.

Ein nachweihnachtliches Geschenk von Bundesfinanzminister Schäuble ist die Anhebung dennoch nicht. Denn: Die Steuervergünstigung ist gesetzlich definiert und orientiert sich an den real gestiegenen Lebenshaltungskosten. Übrigens: Auch das Kindergeld und der Steuertarif werden in diesem Zeitraum an die Inflation angeglichen.

Wir sind für Sie da

Woern + Hengsteler
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ferdinand-Braun-Str. 2/1
74074 Heilbronn
Tel.: 07131 12302-50
Fax: 07131 12302-55
E-Mail: info@wh-steuer.de